Mit der Einrichtung der Offenen Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen verfolgt die Landesregierung mehrere Ziele bzw. entsteht folgender grundsätzlicher Auftrag:
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere für berufstätige Frauen und Alleinerziehende
- Öffnung von Schule im Sozialraum und Kooperation mit anderen Partnern
- Verbesserung und Veränderung der Lehr- und Lernkultur
- Chancengleichheit insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder
- Lebensweltorientierung der Angebote und Beteiligung von Kinder und Eltern